Guido Karp zum Bilderklau, Fair Use und Urheberrecht

Ein ganz wunderbares Interview mit Guido Karp. Ein Auszug:

Karsten Gulden: Sind die Gesetze Ihrer Meinung nach ausreichend, um die Fotografen zu schützen?
Herr Karp: In den USA ja, in Deutschland nein – im Gegenteil. Gerichte wollen immer wieder die Lizenzanalogie anwenden. Konkret heißt das, dass der Rechteverletzer an den Urheber das zahlen muss, was er auch hätte zahlen müssen, wenn er die Rechte (Lizenz zur Nutzung, daher Lizenzanalogie) ordnungsgemäß erworben hätte. Klingt plausibel, aber lassen sie mich das mal in anderen Worten erklären: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle ein Gericht. Ich verlasse das Restaurant ohne zu zahlen. Wenn man mich erwischt, soll ich das bezahlen, was auf der Karte steht. Strafe: keine. Jetzt wird es hässlich: das Landgericht Oldenburg hat entschieden, dass für die mehrfache unberechtigte Nutzung ein „Mengenrabatt“ zu gewähren sei. Man stützt sich dabei auf die Behauptung, dass das ja auch üblich sei, wenn man mit Kunden „normale Lizenzen“ vereinbart. Für mein Beispiel bedeutet das, dass ich mehrfach ins Restaurant gehe, mehrfach nicht zahle – und wenn man mich erwischt, dann einen Rabatt bekomme für den mehrfachen Besuch des Restaurants. Absurd, nicht wahr?

Link zum kompletten Interview.