visuelle Gedanken von Martin Wolf
07. Dezember 2015
07. Dezember 2015
07. Dezember 2015
07. Dezember 2015
07. Dezember 2015
07. Dezember 2015
07. Dezember 2015
21. Oktober 2015
Ein ganz wunderbares Interview mit Guido Karp. Ein Auszug:
Karsten Gulden: Sind die Gesetze Ihrer Meinung nach ausreichend, um die Fotografen zu schützen?
Herr Karp: In den USA ja, in Deutschland nein – im Gegenteil. Gerichte wollen immer wieder die Lizenzanalogie anwenden. Konkret heißt das, dass der Rechteverletzer an den Urheber das zahlen muss, was er auch hätte zahlen müssen, wenn er die Rechte (Lizenz zur Nutzung, daher Lizenzanalogie) ordnungsgemäß erworben hätte. Klingt plausibel, aber lassen sie mich das mal in anderen Worten erklären: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle ein Gericht. Ich verlasse das Restaurant ohne zu zahlen. Wenn man mich erwischt, soll ich das bezahlen, was auf der Karte steht. Strafe: keine. Jetzt wird es hässlich: das Landgericht Oldenburg hat entschieden, dass für die mehrfache unberechtigte Nutzung ein „Mengenrabatt“ zu gewähren sei. Man stützt sich dabei auf die Behauptung, dass das ja auch üblich sei, wenn man mit Kunden „normale Lizenzen“ vereinbart. Für mein Beispiel bedeutet das, dass ich mehrfach ins Restaurant gehe, mehrfach nicht zahle – und wenn man mich erwischt, dann einen Rabatt bekomme für den mehrfachen Besuch des Restaurants. Absurd, nicht wahr?
05. September 2015
Der neue Bildband von Steffen ist da! Also fast, ihr könnt ihn schon jetzt hier vorbestellen, Auslierferung beginnt am 11.09.
Der obige Film lässt die Erwartungshaltung und Vorfreude meinerseits noch mal höher schiessen als sie ohnehin schon war.
10. August 2015
Weil ich es bei Eva so toll finde, klaue ich die Idee einfach. Hier mein Juli 2015.