Verfassungsklage gegen Studiengebühren in Hessen.
43.308 wahlberechtigte Hessinnen und Hessen können beim Staatsgerichtshof gegen ein Gesetz Verfassungsklage einreichen. In einem abstrakten Normenkontrollverfahren wird dann seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Da maßgebliche Experten das Studienbeitragsgesetz (StuBeiG) der CDU-Landesregierung für verfassungswidrig halten, rufen die hessischen ASten dazu auf, gemeinsam das Studienbeitragsgesetz und damit die Politik der Landesregierung vor den Staatsgerichtshof zu bringen.
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